Auf Hochwasser und Starkregen bereitest du dich in vier Schritten vor: Du prüfst das Risiko deiner Adresse, sicherst den Keller gegen Rückstau, legst fest, wann du Strom und Heizung abschaltest, und klärst deinen Versicherungsschutz. Das lohnt sich, weil ein Schaden schnell teuer wird. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) nennt für 2025 einen durchschnittlichen Elementarschaden von rund 4.700 Euro, und seit Beginn der Messung 2002 liegen die Elementarschäden im Mittel bei etwa 2 Milliarden Euro pro Jahr. Gleichzeitig haben nach GDV-Angaben vom Juni 2026 rund 41 Prozent der Wohngebäude keinen Elementarschutz.
Wie groß ist die Gefahr für dein Haus wirklich?
Die Flut im Juli 2021 hat gezeigt, wie weit Wasser gehen kann: Nach Angaben der Bundesregierung starben mehr als 180 Menschen, und der Bund hat einen Aufbaufonds von bis zu 30 Milliarden Euro eingerichtet. Von diesem Geld waren bis zum 30. Juni 2026 erst rund 6,2 Milliarden Euro abgerufen. Das Ahrtal ist ein Extremfall, aber Wasser im Keller entsteht auch viel harmloser. Das Bayerische Landesamt für Umwelt weist darauf hin, dass Starkregen auch außerhalb ausgewiesener Überschwemmungsgebiete Hochwasser auslösen kann. Ein Haus am Hang, in einer Senke oder mit Kellerabgang an der Straße kann also gefährdet sein, obwohl der nächste Fluss weit weg liegt.
Erster Schritt ist deshalb eine Abfrage bei der Gemeinde oder im Hochwasserportal deines Bundeslandes. Das BBK rät sogar, vor dem Kauf eines Grundstücks oder Gebäudes das örtliche Hochwasserrisiko bei der Kommune zu erfragen. Die Verbraucherzentrale beziffert den Anteil der Gebäude in den beiden Zonen mit hohem Risiko laut GDV auf 1,5 Prozent. Das klingt wenig, bedeutet aber nicht, dass der Rest sicher ist: Versicherer können auch Häuser außerhalb von Risikogebieten ablehnen, wenn bei Starkregen wiederholt Wasser in den Keller gelaufen ist.
Was schützt den Keller vor Rückstau?
Bei Starkregen ist die Kanalisation schnell überlastet, und das Wasser drückt aus den Abflüssen zurück ins Haus. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale NRW laufen dann tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume unterhalb der Rückstauebene voll. Dabei haftest du als Eigentümer selbst: Kommunen haften für Rückstauschäden an privaten Häusern nicht, und die Haftung bleibt bei dir, auch wenn du entgegen der Entwässerungssatzung keine Sicherung eingebaut hast.
Zwei Bauteile sind wichtig, und sie machen nicht dasselbe. Eine Rückstauklappe verhindert, dass Wasser aus dem öffentlichen Kanal eindringt, sie sorgt aber nicht dafür, dass dein eigenes Abwasser abfließt. Sind unter Straßenniveau Räume bewohnt oder gibt es dort Toilette und Dusche, schützt laut Verbraucherzentrale nur eine Hebeanlage das Gebäude angemessen. Das BBK empfiehlt zusätzlich einen Pumpensumpf im Keller samt bereitgestellter Abwasserpumpe. Preise nennen die beiden Quellen nicht; einen Fachbetrieb für Sanitär solltest du ohnehin entscheiden lassen, wo die Sicherung hingehört.
Wichtig ist die Wartung. Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft werden, und im Schadensfall kann der Versicherer einen Nachweis verlangen. Feuchttücher, Essensreste und Haare können eine Klappe blockieren und gehören in den Hausmüll. Bevor du verreist, verriegelst du die Klappe und schließt die Kellerfenster.
Was tust du, wenn das Wasser tatsächlich steigt?
Das BBK nennt in seinem Flyer „Empfehlungen bei Hochwasser“ (Januar 2023) mehrere Punkte, die du vorher organisieren solltest. Den Strom für gefährdete Gebäudeteile schaltest du frühzeitig ab, und du solltest wissen, welche Sicherung dafür zuständig ist. Heizöl- und Gastanks müssen gegen Aufschwimmen gesichert sein; nach dem Hochwasser lässt du Heizöltanks von Fachleuten prüfen. Treten gesundheits-, wasser- oder umweltgefährdende Stoffe aus, rufst du sofort die Feuerwehr unter 112.
Zum Abdichten empfiehlt das BBK wasserfeste Sperrholzplatten, Silikon für Türen und Fenster sowie Sandsäcke. Das Bayerische Landesamt für Umwelt rät, Sandsäcke, Pumpen und Schläuche rechtzeitig zu beschaffen. Wertsachen und Elektrogeräte stellst du aus dem Keller nach oben. Gefährdete Ufer und überflutete Straßen meidest du. Vorbeugend nennt das BBK, Elektroverteilung und Gasheizung in hochwassergeschützten Bereichen zu installieren, das Landesamt rät, die Heizung höher zu setzen. Das sind Umbauten für eine Sanierung, nicht für den Abend vor dem Pegelhöchststand.
Fällt der Strom aus, gelten zusätzlich die Regeln aus unserem Beitrag zum Kohlenmonoxid bei Stromausfall. Das BBK empfiehlt für wichtige Verbraucher eine autarke Stromversorgung; welche Powerstation dafür in Frage kommt, steht im Powerstation-Vergleich.
Was gehört ins Notfallgepäck, und wie wirst du gewarnt?
Für den Fall, dass du das Haus verlassen musst, packst du ein Gepäck mit wichtigen Medikamenten und Dokumenten, Wechselkleidung, Taschenlampe und ausreichend Wasser; so steht es im BBK-Flyer. Das Bayerische Landesamt für Umwelt nennt zusätzlich Erste-Hilfe-Material, Hygieneartikel, ein Ersatzhandy und ein akkubetriebenes Radio und rechnet mit Vorräten für mindestens zwei Tage. Dokumente gehören wasserdicht verpackt. Dieses Gepäck ist für die Evakuierung gedacht, es ersetzt nicht den Vorrat zu Hause; dazu findest du die Empfehlungen des Bundesamts in der BBK-Checkliste, und wie du Vorräte lagerst, erklärt unser Beitrag Krisenvorrat richtig lagern.
Warnungen erreichen dich nur, wenn du sie empfangen kannst. Das Landesamt empfiehlt eine Warn-App oder Radiodurchsagen. Welche App was kann, haben wir im Vergleich von NINA, KATWARN und Cell Broadcast beschrieben. Zusätzlich legst du mit deiner Familie fest, wer was übernimmt, wohin Kranke, Hilfsbedürftige und Tiere gebracht werden und welchen Fluchtweg ihr nehmt.
Zahlt die Versicherung, wenn der Keller voll läuft?
Nicht automatisch. Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass Rückstau nicht in jeder Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten ist; du musst das Risiko ausdrücklich in einer Elementarschadenversicherung absichern. Laut Verbraucherzentrale ist Wasser nicht gedeckt, das nur durch offene Fenster oder Türen eindringt, und Grundwasser, das von unten ins Mauerwerk drückt, ist ebenfalls ausgenommen. Ohne funktionierende Rückstausicherung kann der Schutz entfallen. Mieter prüfen, ob ihre Hausratversicherung eine Elementarschadenklausel enthält; bei Kellerschäden kann es nötig sein, Sachen erhöht zu lagern.
Bei der Verbreitung weichen die Zahlen leicht ab. Der GDV spricht im Juni 2026 von rund 41 Prozent Wohngebäuden ohne Elementarschutz, die Verbraucherzentrale nennt im Juli 2026 rund 57 Prozent versicherte Privathäuser. Beide Angaben liegen nah beieinander, doch keine der Quellen nennt einen genauen Stichtag. Der GDV schreibt außerdem, die Ahr-Flut habe die Abdeckung nur um etwa 10 Prozent gesteigert. Nach dem Koalitionsvertrag sollen Versicherer neue Wohngebäudeverträge künftig nur noch mit Elementarschutz anbieten; ein Datum ist in der Quelle nicht genannt.
Quellen und weiterführende Literatur
- Empfehlungen bei Hochwasser, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Januar 2023: Strom abschalten, Tanks sichern, Rückstausicherung, Hebeanlage, Pumpensumpf, Notfallgepäck.
- Starkregen-Überflutung und Rückstau: So läuft das Haus nicht voll Wasser, Verbraucherzentrale NRW: Haftung, Rückstauklappe gegen Hebeanlage, Wartung, Versicherung.
- Versicherungsschutz gegen Elementarschäden, Verbraucherzentrale, Stand 31. Juli 2026: gedeckte Gefahren, Hochrisikozonen, rund 57 Prozent versicherte Privathäuser.
- Wie Sie sich auf den Hochwasserfall vorbereiten können, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Januar 2020 (ältere Quelle): Starkregen außerhalb von Gebieten, Notfallpaket für mindestens zwei Tage, Sandsäcke und Pumpen.
- Sturm, Hagel, Starkregen: Zwei von fünf Wohngebäuden weiter ohne Elementarschutz, autohaus.de, 8. Juni 2026, mit Zahlen des GDV: 41 Prozent ohne Schutz, 4.700 Euro Durchschnittsschaden 2025, rund 2 Milliarden Euro im Jahresmittel seit 2002 (Sekundärquelle).
- Flutkatastrophe im Ahrtal 2021, Bundesregierung, 14. Juli 2026: mehr als 180 Tote, Aufbauhilfe bis 30 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden abgerufen.

