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Preppen in der Mietwohnung: Vorrat, Keller und Hausordnung

Auch in der Mietwohnung gilt die Grundregel des BBK: Vorrat für zehn Tage. Bei Wasser sind das laut Verbraucherzentrale Niedersachsen mindestens zwei Liter pro Person und Tag, also 20 Liter je Person, bei zwei Personen 40 Liter. Dazu kommen Lebensmittel für rund 2.200 Kilokalorien pro Kopf und Tag, so nennt es das BBK, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen wiedergibt. Das passt in Schrank, Flurregal und Bettkasten. Die Grenzen setzen eher Mietvertrag und Hausordnung: Keller, Treppenhaus und Balkon gehören dir nur eingeschränkt.

Kurz zusammengefasst: Lagere den Zehn-Tage-Vorrat in deinen Wohnräumen, nutze den Keller nur, wenn der Mietvertrag ihn dir zuweist, lass Gasflaschen und Benzin draußen vor und koche mit Gas ausschließlich im Freien. Für ein Notstromaggregat auf dem Balkon musst du mit Ärger vom Vermieter rechnen, ein Akku ist die ruhigere Wahl.

Wie viel Platz brauchst du für den Vorrat in der Mietwohnung?

Beim Wasser lässt sich der Platzbedarf genau berechnen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rechnet mit 1,5 Litern zum Trinken und 0,5 Litern zum Kochen und Waschen pro Person und Tag. Die BBK-Broschüre „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ führt für drei Personen 60 Liter über zehn Tage auf. Für zwei Personen ergeben sich 40 Liter, nach meiner Rechnung etwa fünf Sechserpacks mit 1,5-Liter-Flaschen. Die Mengen für Lebensmittel nennt die Verbraucherzentrale nicht in Kilogramm, sondern verweist auf den Vorratskalkulator auf ernaehrungsvorsorge.de, der nach Zeitraum und Personenzahl rechnet. Wie du den Vorrat rotierst und beschriftest, steht im Beitrag zum richtigen Lagern deines Krisenvorrats.

Wenn der Platz knapp ist, fang klein an. Das BBK nennt einen Vorrat für drei Tage als sinnvollen Einstieg und zehn Tage als Ziel. Du kannst also mit einem Karton Konserven und einem Wasserkasten beginnen und alle paar Wochen etwas ergänzen.

Wo lagerst du Wasser und Lebensmittel, wenn nur die Wohnung bleibt?

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt einen kühlen, dunklen und trockenen Platz. Konserven halten dort etwa fünf Jahre, wenn die Temperatur 19 °C nicht übersteigt. In einer Wohnung heißt das: weg von Heizkörper, Herd und Fenster mit Sonneneinstrahlung. Der Boden des Kleiderschranks, der Raum unter dem Bett, ein Regal im Flur oder eine Kiste im Abstellraum erfüllen diese Bedingungen meist besser als die Küche. Wasser in PET-Flaschen braucht laut Verbraucherzentrale Schutz vor Wärme und UV-Licht, weil Kunststoff Gerüche aufnehmen und den Geschmack verändern kann. Glas hält am längsten. Gewölbte Dosendeckel zeigen verdorbenen Inhalt an, solche Dosen gehören in den Müll.

Tiefkühlware zählt nicht als Vorrat, denn sie hält bei Stromausfall nur begrenzt. Wie lange Kühl- und Gefrierschrank durchhalten, zeigt der Beitrag Kühlschrank und Gefrierschrank bei Stromausfall. Bargeld und Wertsachen lagerst du ebenfalls nicht im Keller, dazu mehr im Artikel über Bargeld für den Notfall.

Darfst du den Mieterkeller und das Treppenhaus für Vorräte nutzen?

Das hängt vom Mietvertrag ab. Laut Stuttgarter Zeitung hast du nur dann Anspruch auf einen bestimmten Kellerraum, wenn der Vertrag ihn nennt. Dann darfst du darin alles lagern, was zum Haushalt gehört, Lebensmittel eingeschlossen, solange sie gegen Schädlinge verschlossen sind. Gemeinschaftsräume wie Trockenraum oder Fahrradkeller dürfen nach einem Urteil des OLG Karlsruhe, das die Zeitung zitiert, nicht als Lager für Hausrat dienen. Das Treppenhaus fällt ebenfalls aus, denn es ist Fluchtweg.

Expert Insight: Der BBK-Ratgeber warnt davor, bei einem Brand durch verrauchte Räume oder Treppenhäuser zu fliehen, und empfiehlt Rauchmelder in allen Räumen außer Bad und Küche. Für dich als Mieter folgt daraus: Kartons und Wasserkästen stehen nie im Flur zur Wohnungstür und nie vor Fenstern, die im Notfall als Ausgang dienen.

Was darfst du als Mieter auf keinen Fall einlagern?

Die Stuttgarter Zeitung nennt entzündliche Stoffe wie Benzin, alte Farben und Desinfektionsmittel als heikel und beziffert die Obergrenze für brennbare Flüssigkeiten auf 20 Liter. Druckgasbehälter sind danach ganz verboten. Das Portal echo24 berichtet unter Berufung auf Promietrecht von höchstens einem Liter Brennspiritus und warnt, dass die Lagerung gefährlicher Stoffe zur fristlosen Kündigung führen kann. Beide Angaben stammen aus Presseberichten, nicht aus einem Gesetz. Verbindlich sind dein Mietvertrag und die Hausordnung, also lies beides, bevor du Kartuschen oder Kanister kaufst. Für Camping-Gaskartuschen heißt das: im Zweifel vorher beim Vermieter nachfragen und die Antwort schriftlich festhalten.

Wie kochst und heizt du ohne Strom, wenn Balkon und Gasflasche Grenzen setzen?

Das BBK schreibt, dass Gaskocher sowie Gas- und Holzkohlegrills nur im Freien benutzt werden dürfen. In geschlossenen Räumen setzen sie Kohlenmonoxid frei, und eine Vergiftung ist lebensgefährlich. Das BBK empfiehlt geprüfte CO-Melder. Für das Aufwärmen von Essen in der Wohnung nennt die BBK-Broschüre ein Teelicht im Stövchen. Welche Kocher und Brennstoffe in deiner Wohnung zulässig sind, regelt die Hausordnung, und ob dein Vermieter einen Grill auf dem Balkon duldet, steht ebenfalls dort.

Wichtiger Hinweis: Ein Gaskocher in der Küche oder im Bad ist kein Notbehelf, sondern eine Gefahr für alle im Haus. Laut BBK gehören Gaskocher und Grills ausschließlich ins Freie. Mehr zu Melderarten und Platzierung findest du im Beitrag Kohlenmonoxid bei Stromausfall.

Zum Thema Wärme im Winter hilft der Artikel Heizen ohne Strom. Er zeigt, was in einer Wohnung ohne Kamin tatsächlich funktioniert.

Darfst du ein Notstromaggregat auf dem Balkon betreiben?

Dazu gibt es eine Einzelentscheidung: Das Amtsgericht Berlin-Wedding hat am 22. Juni 2022 (Az. 7 C 92/22) entschieden, dass der zeitweise Betrieb eines Notstromaggregats auf dem Balkon eine Pflicht aus dem Mietverhältnis verletzt. Für eine fristlose Kündigung reichte das nicht, weil nach § 543 Abs. 3 BGB zuerst eine Abmahnung nötig ist. Das Urteil ist vier Jahre alt, stammt von einem Amtsgericht und bindet andere Gerichte nicht. Es zeigt aber, wie ein Streit ausgehen kann. Abgase, Lärm und Benzin im Haus sprechen gegen Verbrenner im Mehrfamilienhaus. Eine Powerstation läuft leise und ohne Abgase, einen Vergleich findest du im Beitrag Powerstation mit Solarpanel, und was ein Balkonkraftwerk im Stromausfall leistet, steht ebenfalls auf dieser Seite.

Wie hilft dir die Hausgemeinschaft im Krisenfall?

Die BBK-Broschüre rät, Nachbarn bei Gefahr zu warnen, offizielle Warnungen weiterzugeben, weil nicht alle sie empfangen, und gemeinsam zu besprechen, wie ihr euch unterstützt. In einem Mehrfamilienhaus ist das ein echter Vorteil gegenüber dem Einfamilienhaus: Jemand besitzt vielleicht ein Kurbelradio, jemand einen CO-Melder, und im vierten Stock wohnt eine Person, die Hilfe beim Treppensteigen braucht. Wie die Warnungen aufs Handy kommen, erklärt der Vergleich von NINA, KATWARN und Cell Broadcast. Eine Checkliste für den Start liefert die Zusammenfassung der BBK-Checkliste.

Häufige Fragen zum Preppen in der Mietwohnung

Wie viel Wasser brauchen zwei Personen für zehn Tage?
Mindestens 40 Liter, also zwei Liter pro Person und Tag nach Angabe der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die BBK-Broschüre nennt für drei Personen 60 Liter in zehn Tagen.
Wie lange halten Konserven in der Wohnung?
Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen etwa fünf Jahre, wenn du sie dunkel lagerst und die Temperatur 19 °C nicht übersteigt. Prüfe regelmäßig die Deckel auf Wölbungen.
Reichen drei Tage Vorrat für den Anfang?
Das BBK nennt drei Tage als sinnvollen Einstieg. Empfohlen bleibt ein Vorrat für zehn Tage, den du Schritt für Schritt aufbaust.
Darf ich Vorräte im Gemeinschaftskeller abstellen?
Nach dem von der Stuttgarter Zeitung zitierten Urteil des OLG Karlsruhe nicht, wenn es sich um Gemeinschaftsräume wie Trockenraum oder Fahrradkeller handelt. Ein Kellerraum, den dir der Mietvertrag zuweist, darf für Lebensmittel dienen.
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